#2018 Straßenreinigung

Die von den Kastanienbäumen heruntergefallenen Kastanien verstopfen die Abwassergullis.


Kommentar der Stadtverwaltung:
Auszug aus der (Straßenreinigungssatzung) vom 10.01.2019 der Stadt Mühlhausen: §1 Übertragung der Reinigungspflicht Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 bis 3 ThürStrG wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: a) die Fahrbahnen, einschließlich ihrer Teile: * Radwege, * Standspuren und * Haltebuchten; b) die Parkplätze; c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle; d) die Gehwege und Bordanlagen e) Radwege, die nicht Teil der Fahrbahn sind; f) Parkbuchten und baulich abgesetzte Parkstreifen; g) Böschungen, Stützmauern und ähnliches; h) die Überwege; i) die straßenbegleitende Bepflanzung – Straßenbegleitgrün – (Grünstreifen, Baumscheiben oder sonstige Bepflanzungen).

Ereignisnummer: 2018

Kategorie: Straßenreinigung

Aktueller Status:
s3
Erledigt