#4751 Sonstiges

Am offenem Bachlauf ist ein Pfosten durchgerostet und im Bach gelandet. Das Gestrüpp und der Zaun hat keinen Halt mehr. Außerdem müßte auch mal wieder der Bach gefegt werden.


Kommentar der Stadtverwaltung:
Leider sind unsere Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall eingeschränkt. Die Zuständigkeit für den von Ihnen geschilderten Mangel der Einfriedung liegt bei dem Grundstückseigentümer. Die Bachfege hat der Gewässerunterhaltungsverband Obere Unstrut / Notter unter sich.

Ereignisnummer: 4751

Kategorie: Sonstiges

Aktueller Status:
s3
Erledigt